Er weist nochmals darauf hin, dass entgegen der diesbezüglichen Mitteilung der Steuerrekurskommission, die materielle Richtigkeit der Veranlagung sowie die verfahrensrechtliche Frage, weshalb die Steuerverwaltung die von ihm eingereichten Belege nicht akzeptiert habe, bei der Beurteilung des Erlassgesuchs sehr wohl eine Rolle spielen müssten. Weiter bringt er vor, dass wenn der Erlass verweigert und in der Folge das gesetzliche Grundpfandrecht für die Steuerforderung eingetragen werde, die F.________ Bank den Hypothekarkredit um mindestens CHF 100'000.-- kürzen würde. Weil er (resp. seine D.________ GmbH) diese Summe nicht aufbringen könnte, würde er die Geschäftsliegenschaft in G._