F. Mit Brief vom 10. Oktober 2018 hat der Rekurrent Budgets und Belege zu seiner finanziellen Situation eingereicht. Ergänzend zum bereits Vorgebrachten hat er die Begründung mit der Feststellung ergänzt, dass er bis zum Verkauf insgesamt CHF 2'496'000.-- in die Liegenschaft investiert habe. Daraus sei ersichtlich, dass er mit dem Verkaufserlös von CHF 2'200'000.-- buchhalterisch betrachtet einen Verlust geschrieben habe, welchen seine D.________ GmbH zu einem grossen Teil übernommen habe. Ein steuerbarer Grundstückgewinn sei somit gar nicht angefallen.