Er habe keine anderen Schulden. Einzig aufgrund seiner diversen geschäftlichen Schicksalsschläge habe das Geld bis heute nicht bei ihm eingetrieben werden können, womit es sich nicht um eine Schuldensanierung handle. E. Mit Eingangsbestätigung vom 20. September 2018 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten aufgefordert, ein aktuelles Budget sowie ein solches des Jahres 2014 inklusive Belegen einzureichen und zudem darzutun, wie der Grundstückgewinn verwendet worden sei. Sie hat den Rekurrenten überdies darauf hingewiesen, dass im Erlassverfahren die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer nicht überprüft wird.