A. A.________ (Rekurrent) war von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer, betreffend den Verkauf des Grundstücks G.________ Gbbl. Nr. 1________, einer Gewerbeliegenschaft mit 2'461 m2 Geschossfläche und einer übrigen befestigten Fläche von 2'499 m2, auf einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 115'500.-- veranlagt worden, was zu einer Steuerforderung von CHF 34'999.65 führte (pag. 4 bis 6). Bei der Berechnung des Grundstückgewinns waren seitens der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer von den geltend gemachten wertvermehrenden Investitionen ermessensweise CHF 50'000.-- berücksichtigt worden.