9. Die Steuerverwaltung hat die Gesamtkosten für die Balkonsanierung auf CHF 157'382.90 bestimmt, basierend auf Rechnungen der Bauunternehmung C.________ AG und der D.________ Metallbau AG (vgl. Vernehmlassung, Ziff. 1.2). Davon hat die Steuerverwaltung 60 %, ausmachend CHF 94'430.--, nicht als Liegenschaftsunterhalt akzeptiert. Die genannten Rechnungen finden sich in den Akten (pag. 89, 83-81, 77 und 72). Nicht berücksichtigt hat die Steuerverwaltung hingegen die Rechnung des Gartenbauunternehmens E.________ vom 28. Juni 2016 über CHF 6'655.80 (pag. 76-73). Diese Rechnung betrifft die Einrichtung der Sitzplätze, welche die Balkone der Parterrewohnungen ersetzt haben. Nach Auffassung der