-7- wände vorhanden sind und dass die Wohnungen im Erdgeschoss neu über Gartensitzplätze anstelle von Balkonen verfügen (Vernehmlassung, Ziff. 2.2). Dagegen bringen die Rekurrenten vor, dass ein Ersatz der Balkone durch solche mit gleicher Fläche nur geringfügig tiefere Kosten verursacht hätte als die verwirklichte Variante (Einsprache, pag. 140). Es ist offensichtlich, dass die Kosten für den Abriss der Betonbalkone und deren Ersatz durch Metallkonstruktionen nur zu einem relativ geringen Teil von der Fläche der neuen Balkone abhängen. Dies spielt jedoch für die Aufteilung der Kosten in wertvermehrende und werterhaltende keine Rolle.