Die Steuerverwaltung hat den Anteil wertvermehrender Investitionen auf 60 % der gesamten Kosten für den Balkonersatz geschätzt. Sie hat dabei berücksichtigt, dass die vorbestehende Balkonfläche von 6.4 m2 rund 43 % der neu zur Verfügung stehenden Fläche von 15 m2 ausmacht, dass nunmehr Wind- und Sichtschutz-