So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass nach umfassenden Renovationen der amtliche Wert einer Liegenschaft stärker steigt als die bei der Einkommenssteuerveranlagung als wertvermehrend beurteilten Investitionen (z.B. weil der Ersatz von Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen [i.d.R. Liegenschaftsunterhalt bei der Einkommenssteuer] das wirtschaftliche Alter des Gebäudes reduzieren). Umgekehrt hat, wie im hier zu beurteilenden Fall, nicht jede wertvermehrende bauliche Massnahme eine Erhöhung des amtlichen Werts zur Folge.