Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert" [zuletzt besucht am 12.3.2019]). Der amtliche Wert bzw. dessen Veränderungen stehen weder mit der Höhe der Kosten allfälliger baulicher Massnahmen in Zusammenhang noch mit deren Einschätzung als Unterhalts- oder Anlagekosten bei der Einkommenssteuerveranlagung.