Hierzu ist festzuhalten, dass die Festsetzung des amtlichen Werts eines Grundstücks nach einer eigenen Systematik erfolgt. Ohne in die Details zu gehen, kann allgemein gesagt werden, dass der amtliche Wert eines Wohnhauses von der vorhandenen Fläche, dem Komfort, der Bauqualität und dem (wirtschaftlichen) Alter des Gebäudes, der Wohn- und Verkehrslage des Grundstücks sowie vom Mietzinsniveau der Standortgemeinde abhängt (aktuell basierend auf Erhebungen in den Jahren 1993-1996; vgl. zu Ganzen: Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Bern, abrufbar unter: , Rubriken "Steuersituationen > Wohneigentum /