Ein und dieselbe Massnahme müsste bei starker Nachfrage nach Wohnraum als wertvermehrend, bei schwacher Nachfrage hingegen als werterhaltend eingestuft werden. Dies hätte örtlich und periodisch unterschiedliche Ergebnisse zur Folge, die mit den Geboten der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit nicht vereinbar wären.