6. In ihrer zuletzt eingereichten Rechtsschrift, der Stellungnahme vom 18. November 2018, beantragen die Rekurrenten sinngemäss, die gesamten Umbaukosten als Liegenschaftsunterhalt anzuerkennen. Diesen Antrag begründen sie mit dem ausserordentlich hohen Leerwohnungsbestand in F.________, wo aktuell knapp 400 Wohnungen nicht vermietet seien und in den kommenden Jahren weitere 360 Einheiten dazukämen. Dieses Überangebot zwinge die Vermieter, ältere Wohnungen an den Standard von Neubauten anzugleichen. Genau dies sei mit der strittigen Vergrösserung der Balkone geschehen. Deren neue Fläche von 15 m2 entspreche dem heutzutage Üblichen.