Vermieter von älteren Wohnungen seien gezwungen, deren Standard an denjenigen der Neubauten anzupassen. Würden sie dies unterlassen, seien Leerstände und ein massiver Wertverlust der Liegenschaft zu erwarten. G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: