D. Mit Eingabe vom 12. September 2018 haben die Rekurrenten bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) gegen die Einspracheentscheide Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Sie beantragen, den Abzug für Liegenschaftsunterhalt höchstens um CHF 35'000.-- zu kürzen. Zur Begründung verweisen sie in erster Linie auf die Unterlagen des Veranlagungs- und Einspracheverfahrens. Ergänzend wird geltend gemacht, dass der Umbau der Balkone nicht zu einer Erhöhung des amtlichen Werts der Liegenschaft geführt habe. Zudem könnten die Mieten