D. Die Steuerverwaltung hat sich am 19. Oktober 2018 vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie führt u.a. aus, dass der von der Rekurrentin genannte Darlehenszweck, nämlich die Finanzierung von Sanierungsarbeiten an der privaten Liegenschaft der Aktionäre, nicht zutreffe. Die entsprechenden Investitionen seien aus anderen Quellen finanziert worden (Erhöhung private Hypothek, Bezüge aus der Säule 3a). Weiter ist die Steuerverwaltung der Ansicht, dass der vorhandene Darlehensvertrag mit einem unabhängigen Dritten nicht in dieser Form abgeschlossen worden wäre.