Diese nahm die Unterlagen als Einsprache entgegen. Mit Entscheiden vom 20. August 2018 wurde die Rekurrentin für das Steuerjahr 2015 bei den kantonalen Steuern und bei der direkten Bundessteuer auf einen steuerbaren Gewinn von CHF 169'800.-- und ein steuerbares Kapital von CHF 145'000.-- (nur Kanton) veranlagt (kantonale Steuern: pag. 5a, direkte Bundessteuer: pag. 41a). Der ebenfalls vom 20. August 2018 datierten Schlussabrechnung (pag. 2-5) können die exakten Beträge von CHF 169'876.-- (Gewinn) bzw. CHF 145'233.-- (Kapital) entnommen werden.