_ befinden dürften (so bspw. im Schreiben der Steuerverwaltung vom 18.7.2018 vermerkt, Akten Vorinstanz, pag. 8). Dessen ungeachtet werden im Folgenden beide Ehegatten als Aktionäre bezeichnet, zumal die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse für die zu klärenden steuerrechtlichen Fragen keine Rolle spielen. Beide Aktionäre arbeiten als Zahnarzt bzw. Zahnärztin für die Rekurrentin. Im Handelsregister sind sie als einzeln zeichnungsberechtigter Präsident bzw. als einzeln zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats eingetragen, dem keine weiteren Personen angehören.