Pro Monat ergibt dies einen Betrag von CHF 268.--. Die Rekurrenten machen CHF 266.70 geltend (zusammengesetzt aus der jährlichen Franchise von je CHF 300.-- und dem maximalen jährlichen Selbstbehalt bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von je CHF 700.-- [pro Monat insgesamt CHF 166.70] sowie monatlich CHF 100.-- für nicht nachgewiesene "Selbstkosten Apotheke", Rekursbeilage 2). Weil ohne Einfluss auf das Ergebnis, wird auf weitere Abklärungen bezüglich dieser Selbstkosten verzichtet und, übereinstimmend mit der Steuerverwaltung, für selbstgetragene Krankheitskosten ein Betrag von CHF 267.-- angerechnet.