5.2.4 Weiter können selbstgetragene Krankheitskosten berücksichtigt werden (vgl. Ziff. II/8 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). In der Steuererklärung pro 2017 deklarierten die Rekurrenten Krankheitskosten von CHF 5'991.--, wovon die Steuerverwaltung CHF 3'217.-- akzeptierte (tatsächlich gewährter Abzug CHF 902.-- zuzüglich Selbstbehalt CHF 2'315.--; siehe Veranlagungsverfügung, pag. 2). Pro Monat ergibt dies einen Betrag von CHF 268.--.