-6- 5.2.3 Zum Zwangsbedarf gehören zudem die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Ziff. II/3 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Diese betragen gemäss Rechnungen für September 2018 für den Rekurrenten CHF 529.60 (Rekursbeilage 17) und für die Rekurrentin CHF 508.40 (Rekursbeilage 8). Beide Ehegatten erhalten eine individuelle Prämienverbilligung von je CHF 67.--. Insgesamt sind daher Krankenkassenprämien von CHF 904.-- anzurechnen.