5.2.2 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten (Mietzins und Nebenkosten) zu berücksichtigen (Ziff. II/1 und 2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Gemäss Mietvertrag (pag. 28) beträgt der Mietzins für die von den Rekurrenten bewohnte 3-Zimmerwohnung CHF 720.--, zuzüglich Nebenkosten von CHF 225.--. Demnach sind Wohnkosten von CHF 945.-- anzurechnen. Nicht zu berücksichtigen ist hingegen der Mietzins von CHF 100.-- für eine Garage (pag. 27).