5.2 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum gegenüberzustellen. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. 5.2.1 Der Grundbetrag für ein Ehepaar mit gemeinsamem Haushalt beträgt gemäss Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1 CHF 1'700.--. Mit diesem Betrag sind Auslagen für Nahrung, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Energie, Telekommunikation, Privatversicherungen, Kultur und Freizeit zu finanzieren.