5.1 Sowohl der Rekurrent (Jahrgang 1945) als auch die Rekurrentin (Jahrgang 1950) beziehen eine AHV-Rente. Diese beträgt CHF 1'899.-- (Jahresbetrag CHF 22'788.--, pag. 24) für den Rekurrenten und CHF 1'202.-- (Jahresbetrag CHF 14'424.--, pag. 25) für die Rekurrentin. Dem Rekurrenten wird zudem eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge in der Höhe von CHF 1'356.-- ausgerichtet (Jahresbetrag CHF 16'276.80, pag. 26). Zusätzlich ist der Rekurrent als Hauswart erwerbstätig, wofür er mit monatlich CHF 225.-- entschädigt wird (pag. 11). Insgesamt beträgt das Einkommen der Rekurrenten somit CHF 4'682.--, was mit ihren eigenen Angaben übereinstimmt (Rekursbeilage 2).