5. Im Folgenden werden die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse der Rekurrenten beurteilt. Dabei werden die Einkünfte dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum (dem sogenannten "Zwangsbedarf") gegenübergestellt. Ein Grossteil der mit dem Erlassgesuch bzw. mit dem Rekursschreiben eingereichten Unterlagen betrifft das Jahr 2017. Die Rekurrenten sind von der Steuerrekurskommission mit Schreiben vom 16. Januar 2019 aufgefordert worden, allfällige Veränderungen ihrer persönlichen und finanziellen Situation mitzuteilen und zu belegen. Weil sie darauf nicht reagiert haben, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Verhältnisse weitgehend unverändert geblieben sind.