E. Mit auf 16. Januar 2019 datierter Vernehmlassung (Posteingang 16.1.2019) hat sich die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), geäussert und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie geht, gestützt auf Angaben der Rekurrenten im Rekursverfahren, von einer monatlichen freien Einkommensquote in der Höhe von CHF 766.40 aus und verneint, wie bereits die Erlassbehörde, das Vorliegen eines Erlassgrunds.