C. Gegen diese Entscheide haben die Rekurrenten am 28. August 2018 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und zumindest einen Teilerlass der hiervor erwähnten Steuerausstände beantragt. Sie begründen ihren Antrag damit, dass sie die Steuern nicht bezahlen könnten, weil sie beide an Krebs erkrankt seien und dementsprechend sehr hohe krankheitsbedingte Kosten tragen müssten. D. Im vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren handelt die kantonale Steuerverwaltung gemäss Generalvollmacht vom 25. Februar 2013 für die Gemeinde C.________.