5.1 Aus der Vermögensübersicht der Bank _______ vom 5. Juni 2018 (pag. 52) ergibt sich, dass die Rekurrentin zu jenem Zeitpunkt über Vermögenswerte von fast CHF 60'000.-- verfügt hat, darunter eine Termingeldanlage über CHF 25'000.-- und ein Wertschriftendepot im Wert von rund CHF 19'000.--. Für die Rekurrentin (geb. 23.5.1964) ist keine Vermögensfreigrenze zu beachten, weshalb ihr zugemutet werden kann, die ausstehenden Steuern aus ihrem Vermögen zu begleichen.