G. Die Vernehmlassung der Steuerverwaltung ist der Rekurrentin am 3. Oktober 2018 zur Stellungnahme zugesandt worden. Sie hat mit Schreiben vom 12. November 2018 erklärt, dass sich an ihrer finanziellen Lage nichts geändert habe, ohne sich inhaltlich mit der Vernehmlassung auseinanderzusetzen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: