C. Gegen diesen Entscheid hat die Rekurrentin am 15. August 2018 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass des hiervor erwähnten Steuerausstands beantragt. Sie begründet ihren Antrag damit, dass sie die Steuern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Im Jahr 2016, auf das sich das Erlassgesuch beziehe, habe sie mit einer 70 %-Anstellung in einer Autobahnraststätte brutto lediglich CHF 2'500.-- pro Monat verdient. Aufgrund des geringen Verdienstes habe sie sich ungesund ernährt, was eine Osteoporose ausgelöst, die wiederum zu einem schweren Knochenbruch geführt habe.