Die Argumentation des Vertreters mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 1561 (auszugsweise in Beilage 6 zur Rekursund Beschwerdeschrift enthalten) ist unbehelflich, da dieser hier nicht massgeblich ist. Abgesehen davon wäre im Gegenteil zu bemerken, dass der darin enthaltene Ansatz von CHF 60.-- für Übernachtungen ohne Belege mit dem Spesenreglement übereinstimmt und zudem die Ansätze für Mahlzeiten im Regierungsratsbeschluss mit CHF 24.-- (Mittagessen) bzw. Abendessen und Frühstück (CHF 16.-- und CHF 8.--) leicht tiefer angesetzt sind als diejenigen des Spesenreglements mit CHF 25.-- (vgl. Ziff. 3.1 - Ziff. 3.3 des erwähnten Regierungsratsbeschlusses bzw. Reglement Ziff.