Nach dem Reglement werden für die auswärtigen Übernachtungen jeweils Pauschalen von CHF 85.-- pro Nacht (CHF 60.-- für die Übernachtung und CHF 25.-- für die Mahlzeiten) ausgerichtet (siehe Reglement Ziff. 3.2, pag. 26). Für das Mittagessen ist gemäss Reglement ein Betrag von CHF 25.-- vorgesehen. Gemäss den vermerkten Spesenentschädigungen in der Liste "Arbeitsrapporte April - Dezember 2016" (Beilage 9 zur Eingabe vom 27.9.2018) sind die Spesen dem Rekurrenten soweit ersichtlich, reglementskonform ersetzt worden. Dafür, dass die gewährten Entschädigungen die Auslagen nicht gedeckt hätten, liegen keine Hinweise vor.