6.3. Aus der Vernehmlassung der Steuerverwaltung geht jedoch hervor, dass sie damit die Fahrten am Wochenende berücksichtigen wollte, weil sie diese als Berufskosten und nicht als Spesen beurteilte (Vernehmlassung, S. 2). Entsprechend hat sie die gewährten Abzüge an die Limiten gemäss Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI; BBl 2012 1577, 1621) angepasst.