Der Rekurrent hat die Gewährung dieses Abzugs auf die Fahrten unter der Woche vom seinem "Wochenaufenthaltsort" zur Baustelle bezogen und beantragt im vorliegenden Verfahren die zusätzliche Gewährung eines Abzugs von CHF 3'000.-- für die Fahrten am Wochenende zum und vom Wohnort als Wochenaufenthaltskosten nach Ziff. 6.3. Aus der Vernehmlassung der Steuerverwaltung geht jedoch hervor, dass sie damit die Fahrten am Wochenende berücksichtigen wollte, weil sie diese als Berufskosten und nicht als Spesen beurteilte (Vernehmlassung, S. 2).