In den angefochtenen Einspracheentscheiden (pag. 4 und pag. 6) hat die Steuerverwaltung dem Rekurrenten unter Ziff. 6.1 einen Abzug von CHF 6'700.-- (kantonale Steuern) und von CHF 3'000.-- (direkte Bundessteuer) zugestanden. Der Rekurrent hat die Gewährung dieses Abzugs auf die Fahrten unter der Woche vom seinem "Wochenaufenthaltsort" zur Baustelle bezogen und beantragt im vorliegenden Verfahren die zusätzliche Gewährung eines Abzugs von CHF 3'000.-- für die Fahrten am Wochenende zum und vom Wohnort als Wochenaufenthaltskosten nach Ziff.