Als Wochenaufenthalt sind damit nicht die Übernachtungen in einem Hotelzimmer zu verstehen, selbst wenn sie einen Zeitraum von mehreren Wochen betreffen. Wie erwähnt (E. 8) fand die Arbeitstätigkeit des Rekurrenten auf verschiedenen Baustellen in der Schweiz statt. Nach der Fertigstellung einer Baustelle war eine weitere Anwesenheit des Rekurrenten nicht mehr erforderlich, was zu einem zeitlich begrenzten Aufenthalt an wechselnden, vom Arbeitgeber gewählten Orten führte. Bei einem Wochenaufenthalt hingegen geht es um einen fixen Arbeitsort, in dessen Nähe sich der Arbeitnehmer eine ständige Bleibe einrichtet und jeweils am Wochenende zu seinem Lebensmittelpunkt zurückkehrt.