Ein Spesenreglement wurde gemäss Vermerk auf dem Lohnausweis vom Kanton Zürich am 13. Dezember 2006 genehmigt (pag. 53). Die vom Rekurrenten eingereichte Version scheint neueren Datums zu sein ("Richtlinien" vom Januar 2017, pag. 25-28, nachfolgend: Reglement), was aber für das vorliegende Verfahren nicht von Belang ist. Nach Darstellung des Rekurrenten sind trotz erhaltener Entschädigung gewisse Aus-