8. In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass der Rekurrent als Monteur auf Baustellen in der ganzen Schweiz eingesetzt wird (Offert- und Auftragsliste, Akten der Steuerverwaltung, pag. 29- 30, ebenso Auflistung Arbeitsstellen 2016 und Arbeitsrapporte April - Dezember 2016, beides in Beilage 9 zur Eingabe vom 27.9.2018). Dabei ist es ihm aufgrund der Entfernung der aufgelisteten Baustellen unbestrittenermassen nicht möglich, zur Einnahme von Mahlzeiten oder für die Übernachtung nach Hause zurückzukehren. Ein Spesenreglement wurde gemäss Vermerk auf dem Lohnausweis vom Kanton Zürich am 13. Dezember 2006 genehmigt (pag.