Typischerweise werden sie mit Angestellten vereinbart, denen gehäuft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Auslagen für Repräsentation sowie Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen erwachsen. Pauschale Spesenvergütungen müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen und werden deshalb auf der Basis von Erfahrungswerten festgelegt. Mit der Pauschalentschädigung sind üblicherweise sämtliche Kleinausgaben bis zur Höhe von CHF 50.-- pro Ereignis abgegolten. Die Steuerverwaltung sieht genehmigte Pauschalspesen bei den Unselbstständigerwerbenden als Auslagenersatz und folglich nicht als steuerbares Einkommen an.