> Spesenreglement", vgl. auch das Kreisschreiben Nr. 25 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 18. Januar 2008, , Rubrik "Kreisschreiben"). Pauschalspesen dienen der rationellen Abwicklung der Spesenabrechnung und werden insbesondere für Repräsentations- und Kleinauslagen vorgesehen, für welche Belege kaum oder nur unter schwierigen Bedingungen beschafft werden können. Typischerweise werden sie mit Angestellten vereinbart, denen gehäuft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Auslagen für Repräsentation sowie Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen erwachsen.