6. Bei Unselbstständigerwerbenden anerkennt die Steuerverwaltung in langjähriger Praxis pauschale Spesenentschädigungen, wenn die Arbeitgeberin diese Pauschalspesen zwecks Vergütung von berufsbedingten Auslagen gestützt auf ein von der Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement ausrichtet (Merkblatt zur Genehmigung von Spesenreglementen der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Februar 2018, , Rubriken "Steuern > Juristische Personen > Spesenreglement", vgl. auch das Kreisschreiben Nr. 25 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 18. Januar 2008, , Rubrik "Kreisschreiben").