5. Von den Berufskosten sind die Spesen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu den Berufskosten fallen diese während der Arbeitszeit an und sie entstehen regelmässig im Rahmen eines konkreten dienstlichen Auftrags (VGE 100 2014 116/117 vom 10.6.2016, E. 2.1 f.; Bosshard/Mösli, Der neue Lohnausweis, Das Handbuch für die Praxis, 2007, S. 92). Auch werden die Spesen vom Arbeitgeber und nicht von der steuerpflichtigen Person selbst getragen, da der Arbeitgeber grundsätzlich zivilrechtlich verpflichtet ist, seinen Angestellten Auslagen, die im Rahmen der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit entstehen (z.B. für arbeitsbedingte Fahrten oder Reisen) zu vergüten (Art.