3. Mit dem Rekurs resp. der Beschwerde verlangt der Rekurrent die "Gewährung des auswärtigen Wochenaufenthaltsabzugs". Dabei hebt er hervor, dass er als Monteur überall in der Schweiz auf Baustellen tätig sei, was die tägliche Rückkehr an den Wohnort verunmögliche, weshalb von einem Wochenaufenthalt auszugehen sei. Aus der Begründung ist ersichtlich, dass sich der Rekurrent damit zum einen auf die Fahrkosten für die Hinfahrt und für die Rückkehr am Wochenende vom und an den Wohnort bezieht (Ziff. 5 der Rekurs- und Beschwerdeschrift), für die er einen Abzug in der Höhe von CHF 3'000.-- beantragt.