Trotz der mit Stellungnahme vom 20. November 2017 geäusserten abweichenden Auffassung des Vertreters des Rekurrenten, erstellte die Steuerverwaltung die Einspracheentscheide am 10. Januar 2018 mit den Steuerfaktoren gemäss ihrem Schreiben vom 7. November 2017. Nachdem der Vertreter die Steuerverwaltung am 13. Juli 2018 darüber orientiert hatte, dass die Entscheide bislang nicht rechtsgültig zugestellt worden seien, eröffnete die Steuerverwaltung die Entscheide am 24. Juli 2018 erneut mit eingeschriebener Post. D. Mit Schreiben vom 14. August 2018 hat der Rekurrent durch seinen Vertreter dagegen Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurs-