Angesichts der dargelegten Praxis und Rechtsprechung spielt dies freilich keine Rolle. Wollte man dem Standpunkt der Rekurrenten folgen, müsste quasi jeder geschlossene, unbeheizte Anbau an ein bestehendes Wohngebäude als Energiesparmassnahme qualifiziert werden, denn eine gewisse wärmedämmende Wirkung ist diesen Konstruktionen (bspw. Garagen, Geräteschuppen) inhärent. Ein solches Vorgehen widerspräche indes dem Grundsatz, dass für Erweiterungsbauten kein Steuerabzug möglich ist. Dementsprechend hat die Steuerrekurskommission in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Kosten für einen auf einer Terrasse errichteten Wintergarten nicht von den