C. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 7. August 2018 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, die Kosten für die Verglasung der Terrasse als Liegenschaftsunterhalt abziehen zu können. Damit sei kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen worden. Die Verglasung diene vielmehr als Wind- und Wetterschutz im Sommer sowie als isolierende Pufferzone im Winter, wodurch jährlich rund 500 bis 800 Liter Heizöl eingespart werden könnten.