(Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2016 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 95'702.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 109'971.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei reduzierte die Steuerverwaltung namentlich den deklarierten Abzug für Liegenschaftsunterhalt um CHF 37'130.--, mit der Begründung, dass die Kosten für eine neu erstellte Sitzplatzüberdachung nicht abziehbar seien.