betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2016 den Akten entnommen: A. Mit (vordatierten) Veranlagungsverfügungen vom 10. Januar 2018 (Akten Vorinstanz, pag. 22-18) wurden A.________ und B.________ (Rekurrenten) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2016 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 95'702.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 109'971.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt.