C. Mit Eingabe vom 5. August 2018 hat der Gesuchsteller bei der Steuerrekurskommission um Erlass der gesamten Verfahrenskosten sowie der auferlegten Mahngebühren und der Betreibungskosten der oben erwähnten Verfahren ersucht. Zur Begründung führt er aus, dass er bis auf weiteres keine Kosten begleichen könne, da er von der Steuerverwaltung betrieben worden sei. Die Kosten und Gebühren seien uneinbringbar. Er sei seit Dezember 2013 arbeitslos und seit Dezember 2016 beim Sozialdienst B.________ angemeldet. Er werde in mehreren kostenfreien (gemeint wohl: unbezahlten) Praktika wieder in die Arbeitswelt integriert werden, was aber lange Zeit in Anspruch nehmen werde.