100 14 667/668 und 200 14 586/587), gegen die Einspracheentscheide vom 31. Mai 2017 betreffend sein Gesuch um Revision der Steuerveranlagungen pro 2005 (Eingabe vom 16.11.2017, Verfahrens-Nrn. 100 17 483 und 200 17 401) und gegen die Einspracheentscheide vom 14. Dezember 2017 betreffend sein Gesuch um Revision der Steuerveranlagungen pro 2006 und 2007 (Eingabe vom 11.1.2018, Verfahrens-Nrn. 100 18 8/9 und 200 18 5/6). Zudem stellte er (in den Verfahrens-Nrn. 100 17 483 und 200 17 401) mit Schreiben vom 18. Januar 2018 ein Ablehnungsbegehren gegen die zuständige Instruktionsrichterin der Steuerrekurskommission. Sämtliche Verfahren wurden zu Ungunsten des Rekurrenten entschieden.