bei der direkten Bundessteuer CHF 3'627.90), ausmachend rund CHF 1'930.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 2'464.-- (direkte Bundessteuer). Der Einspracheentscheid pro 2017 ist daher nicht zu beanstanden. Dementsprechend erweisen sich der Rekurs und die Beschwerde als unbegründet und sind abzuweisen.